UNIVERSITÄTSAUGENKLINIK

Sehschwachenlabor

Patienten mit schweren Einschränkungen des Sehens, die trotz optimaler Brillenkorrektur auf eine Sehschärfe von 0,3 oder weniger kommen, haben gesetzlichen Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel, wie z.B. Lupen, Bildschirmlesegeräte, Filterbrillen, etc.

Welche Hilfsmittel dabei in Frage kommen, hängt nicht nur vom Ausmaß der Seheinschränkung ab, sondern auch von den Sehaufgaben, die Patienten im Alltag noch meistern wollen oder müssen.

Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Optikern und Optometristen beraten.

 

Termine können Sie telefonisch (0391-67 13566) oder per E-Mail vereinbaren.

 

 

Letzte Änderung: 25.08.2022 - Ansprechpartner:

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